Kindeswohlgefährdung
Die Kindergruppe K.E.K.K.I. e.V. hat mit der Stadt Münster eine Vereinbarung unterzeichnet, um sicherzustellen, dass die Angestellten des Vereins den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos auf Beobachtungen sowie detaillierte Dokumentationen aus dem KiTa-Alltag abstellen und ggf. eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen.
Die beim Verein Angestellten sind insbesondere verpflichtet, bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Dieses Verfahren ist – differenziert nach Gesprächsverlauf und Ergebnissen – zu dokumentieren und an den Träger weiterzuleiten, der im Anschluss an eine Prüfung ggf. das Jugendamt über eine Kindes-wohlgefährdung informiert.
Außerdem sollen weitere, vereinsinterne Maßnahmen für einen möglichst umfassenden Schutz des Kindeswohls sorgen.
Hierzu ist
- von den Angestellten, Freiwilligen, Ehrenamtlichen, Praktikanten und sonstigen Be-schäftigten des Vereins alle 5 Jahre ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis vorzulegen,
- durch den Verein sichergestellt, dass sich die Mitarbeiter regelmäßig zu diesem The-ma fortbilden und ihr Handeln regelmäßig im Team reflektieren,
- dafür gesorgt, dass Moderation und Coaching wesentliche Bausteine der Teament-wicklung sind