3. Der gesetzlich verankerte Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag der Kindertagesstätte: Das KiBiz und die Bildungsvereinbarung NRW
Seit Beginn des Kindergartenjahres 2003/2004 gilt in allen Kindertageseinrichtungen in NRW eine Vereinbarung zwischen dem Land NRW und allen Spitzenverbänden der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege sowie mit den Kirchen über Bildungsziele, Bildungsbereiche und einen offenen Bildungsplan zur Vereinheitlichung und Intensivierung der Bildungsarbeit: die Bildungsvereinbarung (BV NRW).
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist entstanden auf die Forderung nach mehr Bildungsarbeit in Kindertagesstätten. Sowohl das KiBiz als auch die BV NRW wurden mehrmals überarbeitet und immer wieder neu aufgelegt.
3.1 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
Das Kinderbildungsgesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Das Gesetz ist in 28 Paragraphen unterteilt, die sowohl das Recht auf kindliche Bildung festschreiben als auch die genauen Aufgaben von Kindertagesstätten, Jugendamt, Familienzentren usw. bestimmen:
Bei Interesse weiter nachzulesen unter:
https://www.mkjfgfi.nrw/system/files/media/document/file/kibiz-mit-stand-vom-01.08.2022.pdf
3.2 Die Bildungsvereinbarung NRW
Durch die Bildungsvereinbarung sollen Kinder mehr Chancen auf Bildung bekommen. Sie wurde vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW und dem Ministeri-um für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW entwickelt. Grundla-gen der Bildungsvereinbarung wurden maßgeblich von Gerd E. Schäfer („Bildung beginnt mit der Geburt“, „Auf Augenhöhe mit dem Kind“) der UN- Kinderrechtskonvention 2008 und vielen weiteren Pädagogen und Therapeuten beeinflusst.
Die Bildungsvereinbarung ist in drei Teile gegliedert:
A: Bildung im Blick – das Bild des Kindes wird erklärt. Das Kind wird als kompetenter Selbstbilder beschrieben, das sich die Umwelt aneignet. Es sollte bei jeder zu treffenden Entscheidung im Mittelpunkt stehen. Jedes Kind geht seinen eigenen Weg. Wenn wir Kinder angemessen begleiten, haben sie mehr Möglichkeiten, Interessen und Talente zu entdecken und sich angemessen selbstbilden zu können.
B: Bildung gestalten – Kinder werden grundsätzlich als starke und aktive Individuen aner-kannt. Es gibt 10 Bildungsbereiche, in denen sie sich durch die Aktivierung ihrer Selbstbil-dungspotentiale weiterentwickeln können:
• Bewegung
• Körper, Gesundheit und Ernährung
• Sprache und Kommunikation
• Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung
• Religion und Ethik
• Mathematische Bildung
• Naturwissenschaftlich-technische Bildung
• Ökologische Bildung
• Medien
Diese Bildungsbereiche haben in den ersten 10 Lebensjahren höchste Priorität.
C: Bildung verantworten – Bildung findet im Team statt, ein Team aus Fachpersonal und Elternhaus. Nur durch ein Miteinander von Eltern und Familie, Experten und anderen Partnern können Kinder bestmöglich gefördert und begleitet werden. Durch eine umfangreiche Dokumentation und regelmäßigen Austausch werden Kinder besser wahrgenommen und in ihrer Bildung unterstützt. Die in dieser Handreichung beispielhaft aufgeführten Bildungsbereiche sollen Denkanstöße sein und als offene Ausgangspunkte zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Pädagogik der frühen Kindheit beitragen. Sie waren und sind für uns Hilfestellung und Orientierung für die Entwicklung unserer eigenen Konzeption.